Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gelten für alle Planwagenfahrten!
Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung (bzw. Bestellung) bietet der Kunde verbindlich den Abschluss eines Vertrags auf Grundlage des Angebots und dieser AGB an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder in Textform erfolgen. Der Anmelder handelt auch im Namen aller mit angemeldeten Personen und haftet für deren Verpflichtungen wie für seine eigenen.
Der Vertrag kommt durch unsere Annahme (Bestätigung) zustande – diese muss keiner bestimmten Form entsprechen. Eine schriftliche Bestätigung in Form einer Rechnung wird übergeben.
Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag zur angegebenen Frist fällig.
Bei Nichtzahlung innerhalb der vorgenannten Frist sind wir berechtigt ohne weitere Nachfrage von der Buchung zurückzutreten.
Umbuchung, Rücktritt und nicht Antritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Im Falle des Rücktritts fallen folgende Stornogebühren an (bezogen auf den Gesamtpreis):
bis 90 Tage vor Veranstaltung: 25 %
89 bis 60 Tage vorher: 30 %
59 bis 30 Tage vorher: 60 %
29 bis 8 Tage vorher: 75 %
7 bis 1 Tag vorher: 90 %
am Veranstaltungstag: 95 %
Der Kunde hat die Möglichkeit einen Nachweis zu erbringen, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Bei einer gewünschten Umbuchung nach Vertragsabschluss kann eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Umbuchung erhoben werden.
Kaution
Der Veranstalter behält sich vor, eine Kaution nach eigenem Ermessen zu erheben.
Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Höhere Gewalt
Sollte die Fahrt aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) nicht stattfinden können, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Veranstalter wird jedoch den Reisepreis zurückerstatten, wenn die Fahrt nicht stattfinden kann.
Leistungen und Leistungsänderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder den Buchungsunterlagen. Notwendige Änderungen, die nicht willkürlich erfolgen und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert.
Nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Kunden
Werden einzelne Leistungen vom Kunden aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind (z. B. frühzeitiger Abbruch), nicht genutzt, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Fahrstrecke
Die Fahrstrecke wird kann der Kunde selbst bestimmen, sofern die Gegebenheiten der Strecke dies zulassen. Sollte der Kunde keine Strecke vorgeben wird der Fahrer sich eigenständig eine zusammenstellen.
Verhalten der Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen und zur Schadensvermeidung beizutragen. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, eine Abhilfe ist unmöglich oder wird verweigert.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsende geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab dem geplanten Ende der Veranstaltung.
Haftung und Schäden durch den Kunden
Für Schäden oder Verluste an Ausstattung und Ausrüstung, die nicht durch den Veranstalter oder dessen Personal verursacht wurden, haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch für Kosten von Rettungsmaßnahmen sowie mögliche Ansprüche Dritter (z. B. Behörden, Rettungskräfte).
Verpflegung und Getränke
Der Kunde ist für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Diese werden vom Veranstalter nicht gestellt.
Reinigung und Zusatzkosten
Kunden sind verpflichtet, die Natur zu schonen und sich an geltende Umweltschutzregeln zu halten.
Müll muss nach der Fahrt selbstständig entsorgt werden und der Planwagen sollte Besenrein übergeben werden.
Sollte der Reinigungsaufwand nach der Fahrt über das übliche Maß hinausgehen (z.B. durch Verunreinigungen wie Erbrochenes, extremen Müll oder Konfetti), wird ein zusätzlicher Reinigungspauschalaufwand in Höhe von 100,00 € berechnet. Auch bei notwendigen Reparaturen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Beschädigung durch die Teilnehmer verursacht wurden, werden die entsprechenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
Haftung und Versicherung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der „Ergo“ Versicherung für Fahrten im Planwagen.
Jeder Kunde ist für seinen eigenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Für Schäden und Schadensersatzansprüche, die durch einen Teilnehmer verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jeglicher Versicherungsschutz bei einem Alkoholkonsum von über 0,8 Promille erlischt. Der Kunde haftet persönlich für alle Schäden und Schadensersatzansprüche, die aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums entstehen.
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen der Teilnehmer während der Fahrt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Musikanlage, Licht und sind kein fester Bestandteil der Fahrt, daher übernehmen wir keine Gewährleistung oder Schadensersatz bei Ausfall. Bei Buchung der Fahrt vergewissert der Kunde sich selbst, ob die angegebenen Adressen ausreichende Wendemöglichkeiten bieten oder es zu Problemen bei der Durchfahrt kommen kann. Sollte es zu Behinderungen und Verzögerungen kommen, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung da dieser im Ermessen des Kunden gehandelt hat.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert und verarbeitet. Nur für die Vertragserfüllung notwendige Daten werden an Dritte weitergegeben. Unsere Mitarbeitenden sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (§ 5 BDSG).
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten. Werbenutzung erfolgt nur im gesetzlichen Rahmen. Der Nutzung können Sie jederzeit formlos widersprechen:
Planwagenfarten-Moll
Alexander Moll
Am Tömp 17
41844 Wegberg
Nach Ihrem Widerspruch stellen wir den Versand von Informationen sofort ein.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Veranstalter
Alexander Moll
Am Tömp 17
41844 Wegberg
E-Mail: info@planwagenfahrten-moll.de
Mobil: 01575 8151093
Stand: Oktober 2025
